Zollrecht und außenwirtschaftliche Tätigkeit

Die Abteilung "Zoll- und internationales Handelsrecht" der KIAP bietet umfassende Rechtsdienstleistungen auf dem Gebiet des Zollrechts, gewährleistet bei Streitigkeiten mit den Zollbehörden die rechtliche Vertretung gegenüber der Verwaltung und vor Gericht, gibt Rechtsberatung in Fragen der Anwendung und Befolgung der Gesetze in diesem Bereich. Die Abteilung leitet Partner, Rechtsanwalt Aleksej Sisow, der über erhebliche Erfahrung in der gerichtlichen und außergerichtlichen Klärung von Streitigkeiten mit den Zollbehörden sowie in der Rechtsberatung in verschiedenen Fragen des Zollrechts und der außenwirtschaftlichen Tätigkeit verfügt. Die Mandanten, die von der Abteilung betreut werden, gehören zu den größten russischen und internationalen Handels- und Produktionsunternehmen.

Rechtsschutz, administrative und gerichtliche Vertretung von Mandanten bei Streiten und Auseinandersetzungen mit Zollbehörden in Fragen wie folgt:

  • Verwaltungsverfahren und administrative Haftung
  • Berichtigung des Warenzollwertes
  • Erstattung von Einfuhr- oder Ausfuhrabgaben
  • Zollnachrechnung und -einziehung
  • rechtswidriger Verzicht von Zollbehörden zu handeln und zu entscheiden
  • Unbegründete Forderungen von Zollbehörden

Beratung in Fragen der Anwendung und Einhaltung der Gesetzgebung im Bereich:

  • Verzollung und Zollkontrolle von Ein- und Ausfuhrwaren
  • Bestimmung und Bestätigung des Warenzollwerts
  • Klassifizierung von Waren
  • Auswahl von Bedingungen für Zollverfahren und deren Einhaltung
  • Export- und Devisenkontrolle
  • Schutz des geistigen Eigentums bei der Bewegung von Waren über die Zollgrenze
  • Besonderheiten von Zollverfahren bei der Ein(Aus)fuhr von Mehrkomponentenwaren im nicht zusammengesetzten ( auseinandergesetzten) Zustand
  • Internationale Leasingoperationen

Beratung von Mandanten in Fragen:

  • Einhaltung von Verboten und Einschränkungen
  • Strukturierung von Außenhandelstransaktionen
  • Bestimmung und Bestätigung des Warenzollwerts
  • Schutz des geistigen Eigentums bei der Bewegung von Waren über die Zollgrenze
  • Anwendung von Vergünstigungen und Präferenzen
  • Einhaltung von Verboten und Einschränkungen    

Il’ja Ischtschuk
Partner
Rechtsanwalt
Kandidat der juristischen Wissenschaften
  • Der Schutz eines Importeurs von Bekleidung in einer Reihe von Fällen über die verwaltungsrechtliche Haftung für falsche Angaben und Darstellung von ungültigen Dokumenten in der Begehung von Zolloperationen. Alle gerichtlichen Verordnungen über die Heranziehung des Unternehmens zur Verantwortung wurden vom übergeordneten Gericht aufgehoben, das Verfahren wurde eingestellt.
  • Vertretung der Interessen einer internationalen Handelsgesellschaft im Verfahren hinsichtlich der Anfechtung des Beschlusses des Zollamtes über die Berichtigung des Zollwertes. Das Wirtschaftsgericht hob den rechtswidrigen Verwaltungsakt der Zollbehörde auf, die übergeordneten Gerichte änderten die Entscheidung des Wirtschaftsgerichts nicht. Das Risiko von zusätzlichen Zollzahlungen, Strafen und Geldbußen von mehreren Milliarden Rubel wurde beseitigt.  
  • Vertretung der Interessen einer der größten Handelsgesellschaften bei der zollamtlichen Prüfung, in deren Ergebnis das Zollamt einen Beschluss über die Nacherhebung von Zollgebühren für früher eingeführte Waren fasste. Die Analyse der geprüften Unterlagen erlaubte, eine Schlussfolgerung über die mögliche vorgerichtliche Anfechtung des Beschlusses des Zollamtes vorzunehmen. Im Ergebnis der Beschwerdeprüfung wurde der Beschluss durch eine übergeordnete Zollamtsstelle aufgehoben und die Forderungen des Zollamtes bezüglich der Nacherhebung der Zollgebühren für nichtrechtmäßig erklärt.
  • Die Verteidigung von Interessen einer Tochtergesellschaft eines Bergbauholdings in einer Reihe von Rechtsstreiten mit einer Zollbehörde über die Rückerstattung der von der Gesellschaft zwangsweise eingezogenen Zollabgaben. In Ergebnis sind Zollabgaben zurückerstattet und vom Zoll die Zinsen für die Verletzung von Rückerstattungsfristen eingezogen worden.
  • Beratung eines internationalen Unternehmens auf dem Markt der Fertigkleidung in Fragen der Bestimmung des Zollwertes der Waren, die gemäß durch abhängige Personen abgeschlossen Verträgen geliefert werden.
  • Vertretung der Interessen einer Handelsgesellschaft bei der zollamtlichen Prüfung des Zentralen Zollamtes der Höhe des Zollwertes der zuvor eingeführten Waren. Der von der Firma angegebene Zollwert ist als rechtmäßig anerkannt worden, die Prüfung wurde eingestellt.
  • Vertretung der Interessen eines Lieferanten von Reparatur- und Baumaterialien im Streit mit dem Moskauer Regionalzollamt über die Klassifikation von Waren gem. der Warennomenklatur für die Außenwirtschaftstätigkeit (HS code). Das Wirtschaftsgericht betrachtete die Entscheidung der Zollbehörde hinsichtlich der Klassifikation von Waren als rechtswidrig und verpflichtete die Zollbehörde dem Importeur die unnötigerweise eingezogenen Zollzahlungen zurückzuerstatten.
  • Komplexe rechtliche Unterstützung des Projekts über die Änderung des Klassifizierungscodes der Warennomenklatur für die Außenwirtschaftstätigkeit von zuvor importierten Waren und die Rückgabe von überbezahlten Zollzahlungen. Der im Interesse des Mandanten vor dem Wirtschaftsgericht St. Petersburg und vor dem Wirtschaftsgericht Leningrader Gebiet eingeleitete Gerichtsstreit wurde durch die Einstellung des Verfahrens im Zusammenhang mit der freiwilligen Rückgabe der zuvor gezahlten Zollzahlungen durch die Zollbehörde an das Abwicklungskonto des Mandanten beendet.