Versicherungsrecht

Der Schwerpunkt der Abteilung liegt in den Bereichen gerichtliche Unterstützung von Versicherungsstreitigkeiten, umfassende Rechtsberatung in vielen Fragen rund um die Themen Versicherung, Rückversicherung, Tarife, Politik und rechtliche Bewertung von internen Verfahren, Scoring, Versicherungsprodukte im Interesse der Versicherer und Berufsverbände der Versicherer und Versicherungsnehmer, Unternehmen und Behörden. Die Abteilung leitet der Partner Dmitrij Schnajdman – Jurist mit 18-jähriger Erfahrung im Versicherungsbusiness. Die letzten 8 Jahren leitete er ein Ressort einer der größten russischen Versicherungsgesellschaft - "Rosgosstrach“, die sich mit der rechtlichen Unterstützung von den größten und bedeutendsten Rechtsstreitigkeiten in Russland beschäftigt (die jährliche Gesamtsumme der Forderungen in Streitsachen beträgt mehr als 2 Milliarden Rubel). Er verfügt über eine umfangreiche Erfahrung in der Unterstützung von großen Rechtsstreitigkeiten (Streitwert bis zu 30 Millionen US-Dollar), in Bezug auf Versicherungsverträge auf dem Gebiet der Energiewirtschaft, der landwirtschaftlichen Versicherung, der Schiffskaskoversicherung, der Berufshaftpflicht, sowie der Berufserfahrung in Rechtsstreitigkeiten mit der Teilnahme von ausländischen Rückversicherern.

Versicherungsberatung:

  • Juristische Prüfung der Bedingungen von Versicherungsverträgen in der Phase ihrer Anbahnung (Analyse des Deckungsvolumen, explizite und implizite Ausschlüsse von der Versicherungsdeckung).
  • Reglementierung des Algorithmus der Handlungen der Parteien bei der Regelung des Schadens, die Gründe für die Verweigerung der Zahlung von Versicherungsentschädigungen usw.
  • Mandantenberatung (einschließlich des russischen Versicherungsunternehmens) anlässlich der Bereitstellung vom Rückversicherungsschutz für Versicherungsverträge, die im Ausland geschlossen wurden.
  • Rechtliche Unterstützung des Mandanten (der Versicherungsnehmer) auf dem Stadium der Regelung des Schadens

Versicherungsprüfung:

  • Rechtliche Expertise der geltenden Verträge, der Policen und der Objekte der Versicherung hinsichtlich ihrer möglichen Optimierung für den Versicherungsnehmer

Gerichtliche Streitbeilegung:

  • Vertretung von Mandanten in Rechtsstreitigkeiten

Forensic Services:

  • Rechtsanwalts- und Expertenuntersuchung von Versicherungsfällen
  • Untersuchung von Versicherungsbetrügen mit der weiteren Verteidigung und Vertretung in Strafsachen

Havariekommissar:

  • Operative Einsatz am Ort des Eintritts des Versicherungsfalles für die rechtliche Vertretung der Interessen des Mandanten

Marija Krasnowa
Die Leiterin der Praxis
Konstantin Astaf’jew
Partner
Rechtsanwalt

Rechtsstreitigkeiten:

  • Die Interessenvertretung von OAO "Kapital Strahovanie" (gehört zur Unternehmensgruppe ROSGOSSTRAKH) in einem Rechtsstreit, der hinsichtlich der Absage dreißig ausländischer Rückversicherer entstanden ist, einschließlich der Mitglieder des Versicherungskartells Lloyd's, die die Auszahlung von Rückversicherungsentschädigung im Wert von über 32 Mio. Dollar im Zusammenhang mit dem Absturz des Flugzeuges "Suchoi Superjet" in Indonesien im Jahr 2012 verweigert haben. Im Ergebnis befriedigten die Gerichte verschiedener Instanzen (einschließlich des Obersten Gerichtshofs der RF) alle Finanzforderungen des Mandanten in vollem Umfang.
  • Vertretung der Interessen OAO "Kapital Strahovanie" (gehört zur Unternehmensgruppe ROSGOSSTRAKH) in einigen Streitigkeiten hinsichtlich der Klageforderungen ausländischer Rückversicherer wegen der Rückgabe ungerechtfertigter Bereicherung gem. des Vertrages der Rückversicherung wegen Haftung für Schäden an Leben und Gesundheit Dritter, infolge eines Flugzeugabsturzes von insgesamt mehr als 40 Millionen Dollar. Infolge der Verhandlung von Streitigkeiten vor Gerichten verschiedener Instanzen (einschließlich des Obersten Gerichtshofs der RF) wurde die Klage in vollem Umfang abgewiesen. 
  • Interessenvertretung von Versicherern und Versicherten in großen Versicherungsstreitigkeiten im Bereich der gewerblichen (kommerziellen) Kreditierung, insbesondere:

    • Schutz der Interessen eines Versicherers in einem Rechtsstreit gegen Klageforderungen des Versicherungsnehmers wegen der Verweigerung des Versicherers eine Versicherungsentschädigung zu zahlen wegen des unfairen Verhaltens des Versicherungsnehmers bei der Erfüllung des Versicherungsvertrags;
    • Schutz der Interessen eines Versicherungsnehmers gegen Klageforderungen des Versicherers hinsichtlich der Nichtigkeitserklärung des Versicherungsvertrags wegen falscher Angaben des Versicherungsnehmers beim Abschluss des Versicherungsvertrages. Die Klageforderungen des Versicherers wurden abgewiesen;
    • Schutz der Interessen eines Versicherungsnehmers in einem Streitfall gegen einen Versicherer hinsichtlich des Abstreitens des Umfanges der ausgezahlten Versicherungsentschädigung.
  • Rechtsberatung eines Versicherungsnehmers in einem Fall gegen einen Versicherer mit dem Streitwert i. H. v. mehr als 1 Milliarde Euro gem. den Versicherungsverträgen hinsichtlich der elektroenergetischen Ausrüstung und der Baurisiken.

  • Die Unterstützung bei den Rechtsstreitigkeiten mit einem Streitwert von bis zu 30 Mio. Millionen US-Dollar, die mit der Versicherung auf dem Gebiet der elektroenergetischen Risiken zu tun haben, sowie mit Flugrisiken, Risiken der Transportversicherung (einschließlich für Seefracht), mit der Versicherung der landwirtschaftlichen Kulturen und der Tiere, der Sachversicherung juristischer Personen (Immobilien, Rohstoffe und Wirtschaftsgüter etc.) und verschiedener anderer Arten von Versicherungen und Rückversicherungshaftung, zum Beispiel:

    • Die erfolgreiche Vertretung der Interessen einer der größten russischen Versicherungsgesellschaften vor einem Wirtschaftsgericht gegen eine Reihe von US-Unternehmen. Im Verlauf der Gerichtsverhandlung gelang es zu beweisen, dass die Beklagten ihre Verpflichtungen aus dem Rückversicherungsvertrag nicht ordnungsgemäß erfüllt haben. Die Forderungen des Mandanten über eine Rückversicherungsentschädigung in Höhe von 3 Millionen US-Dollar wurden in vollem Umfang befriedigt. 

    • Die Interessenvertretung des Beklagten gegen die OOO «Meshregional’naja strachowaja kompanija ASKO» in einem Rechtsstreit über die Anerkennung des Rückversicherungsvertrags in Höhe von 15 Millionen US-Dollar. Dank dem komplexen Herangehen an das materielle Recht ist in der Gerichtsverhandlung die Ermangelung der vorgeschriebenen Form des Rückversicherungsvertrages nachgewiesen worden, die wiederum der Abweisung der Klage diente.

    • Der Schutz der Interessen eines Versicherers in einem Rechtsstreit gegen einen Versicherungsnehmer über eine Versicherungsentschädigung in Höhe von 10 Millionen US-Dollar im Rahmen eines Vertrags der Sachversicherung. Die Klageforderungen wurden abgewiesen. Im Ergebnis des gerichtlichen Streites haben die Vertreter bewiesen, dass der Verbleib des versicherten Eigentums während des Brandes im Lagerhaus, in dem vom Kläger erklärten Umfang der Forderung, nicht bewiesen wurde.

    • Der Schutz der Interessen einer Versicherungsgesellschaft im Streit über eine Versicherungsentschädigung in Höhe von etwa 3 Millionen US-Dollar zugunsten der OAO «Tscheljabinskij truboprokatnyj sawod». Die Klageforderungen wurden abgewiesen.

    • Die Vertretung der Interessen eines Versicherers in einem Rechtsstreit mit einem Streitwert von mehr als 2 Millionen US-Dollar gegen eine agroindustrielle Gesellschaft. Im Laufe der Gerichtsverhandlung hat der Vertreter des Mandanten nicht nur die Verjährung der Klagefrist nachgewiesen, sondern auch das Fehlen von Beweisen bzgl. des Eintritts des Versicherungsfalles.  

    • Der komplexe Schutz einer Investment- und Versicherungsgruppe in einem Rechtsstreit gegen eine Baufirma über die Auflösung eines Abtretungsvertrages und eine Schadensvergütung in Höhe von mehr als 3 Millionen US-Dollar. Im Verlauf der Gerichtsverhandlung wurde die vollständig Erfüllung der Vertragsverpflichtungen seitens des Beklagten bewiesen. Das Gericht hat die Klage zugunsten des Mandanten abgewiesen.

    • Die erfolgreiche Vertretung einer Versicherungsgesellschaft vor einem Wirtschaftsgericht über die Erfüllung von Versicherungsleistungen aus einem Frachtversicherungsvertrag in Höhe von mehr als 1 Million US-Dollar. Im Ergebnis ist nicht nur die Verjährung der Klagefrist bewiesen worden, sondern auch die Tatsache, dass der Beklagte nicht passivlegitimiert ist.

    • Die Interessenvertretung eines großen Versicherers in einem Rechtsstreit über die Erfüllung von Versicherungsleistungen aus einem Vertrag der Ernteversicherung sowie die Zahlung von Fremdkapitalzinsen in Höhe von rund 1 Million US-Dollar gegen eine grosse agroindustriellen Holdinggesellschaft. Die Klageforderungen des Gegners wurden nicht befriedigt, die Klage wurde dank dem erfolgreichen Mechanismus des Rechtsschutzes der Vertreter abgewiesen.  

  • Die Interessenvertretung der Versicherungsgesellschaft Allianz gegen einen ausländischen Rückversicherer - die schweizerische Gesellschaft Infrassure Ltd - in einem Rechtsstreit über eine Rückversicherungsentschädigung i.H.v. mehr als 35 Millionen US-Dollar infolge der Havarie im Wasserkraftwerk Sajano-Schuschenskaja (der Gesamtschaden betrug mehr als 200 Millionen US-Dollar). Im Ergebnis befriedigte das Gericht alle Finanzforderungen des Mandanten in vollem Umfang, danach wurde die Entscheidung in der Schweiz vollstreckt.

Vorgerichtliche Unterstützung bei Schadensregulierung:

  • Beratung eines Versicherungsnehmers, eines großen Bekleidungsherstellers, in allen Phasen der Brandschadensregulierung. Der Brand entstand in den Produktionsräumen, wodurch der versicherten Ausrüstung ein erheblicher Schaden zugefügt wurde. Infolge der richtigen Ausfertigung und der Vervollständigung der notwendigen Dokumentation sowie der Teilnahme von Experten der Kanzlei an den Verhandlungen mit dem Versicherer, wurde die Auszahlung der Versicherungsentschädigung innerhalb einer angemessenen Zeit und in der durch den Versicherungsvertrag vorgesehenen Summe geleistet.
  • Schriftliche Beratung eines Versicherten, eines der größten Hersteller von Büromöbeln, hinsichtlich der Höhe der Versicherungsentschädigungen im Zusammenhang mit dem Brand, der zu erheblichen Schäden an der versicherten Immobilie geführt hat. Infolge der Verhandlungen mit dem Versicherer, die auf der Grundlage des Rechtsgutachtens der Kanzlei durchgeführt wurden, wurde die Zahlung der Versicherungsentschädigung in der im Vertrag vorgesehenen Höhe, i.H.v mehr als 100 Mio. Rubel, geleistet.
  • Schriftliche Beratung des Versicherten, eines großen Herstellers von Klimaanlagen, in Fragen der Bestimmung der Höhe der Versicherungsentschädigung nach dem Versicherungsvertrag der gewerblichen (kommerziellen) Kredite im Zusammenhang mit der Nichtzahlung der Versicherungsentschädigung in voller Höhe. Infolge der Verhandlungen mit dem Versicherer, die auf der Grundlage des Rechtsgutachtens der Kanzlei durchgeführt wurden, wurde die Versicherungsentschädigung bis zur vom Versicherungsvertrag vorgesehenen Höhe nachbezahlt.
  • Schriftliche Beratung eines Mandanten über die Rechtmäßigkeit der Ansprüche des Versicherers im Rahmen der Subrogation. Infolge der durchgeführten Analyse der tatsächlichen Umstände des Falles und der dem Versicherer vorgelegten Unterlagen, wurde eine Antwort auf die Forderung erstellt, wodurch die Forderung des Versicherers in Höhe von mehr als 50 Millionen Rubel zurückgezogen wurde.

Versicherungsprüfung:

  • Eine umfangreiche rechtliche Prüfung des Systems der Schadensregulierung und Schadenbearbeitung eines großen russischen Versicherers, die zu Optimierungsempfehlungen der bestehenden Geschäftsprozesse führte.
  • Entwicklung eines komplexen Typenversicherungsvertrages (Immobilienversicherung, Geräteversicherung, Versicherung von Verlusten aus der Produktionsunterbrechung) für einen Versicherer - eine große russische Produktionsholdinggesellschaft.
  • Im Versicherungsvertrag des Eigentums wurde der Versicherungsbetrag angegeben, der Versicherungswert wurde jedoch nicht angegeben. Dies ist akzeptabel, ermöglicht jedoch in der Praxis dem Versicherer bei der Regulierung des Schadens die Höhe des Versicherungswertes zwecks der Minimierung des Versicherungsersatzes falsch zu setzten, gem. § 949 BGB der RF (Proportionaler Ersatz des Schadens bei der unvollständigen Eigentumsversicherung). Dem Mandanten, einem Versicherungsnehmer, wurden Empfehlungen zur Änderung der Vertragsbedingungen im Teil der konkreten Bestimmung und des Hinweises im Vertrag des Versicherungswertes des versicherten Eigentums gegeben.
  • Die Bedingungen des Versicherungsvertrages sehen die Möglichkeit einer vorzeitigen Kündigung auf Initiative des Versicherten mit der Rückgabe eines Teils der Versicherungsprämie vor. Die Höhe der Versicherungsprämie bemisst sich proportional zu der noch nicht abgelaufenen Versicherungszeit abzüglich der Aufwendungen des Versicherers für die Durchführung des Falles. In den Vertragsbedingungen wurde weder die genaue Höhe dieser Ausgaben noch das Verfahren zu ihrer Bestimmung angegeben. Dem Mandanten, dem Versicherungsnehmer, wurden Empfehlungen zur Klärung der Vertragsbedingungen im Hinblick auf die Höhe der Aufwendungen des Versicherers zur Führung des Falles gegeben.
  • Im Zuge der Regulierung des Schadens, der im Versicherungsvertrag von den im Geschäftsverkehr befindlichen Waren angegeben ist, hat der Versicherer die Informationen über die durchschnittlichen Kosten eines ähnlichen Produkts bei den anderen Marktteilnehmern von dem Versicherten angefordert. Die Bedingungen des Versicherungsvertrages sahen ein Verzeichnis von Dokumenten vor, die der Versicherer anfordern kann, um eine Entscheidung über die Versicherungszahlung zu treffen, unter denen das angegebene Dokument fehlte. Der Versicherte wendete sich an die Kanzlei für eine Beratung bezüglich der Ausführung der Untersuchung des Versicherers. Dem Mandanten wurde empfohlen, keine Informationen zur Verfügung zu stellen, die nicht ausdrücklich von den Bedingungen des Vertrages festgelegt sind, da die Erfüllung der Anforderung des Versicherers dazu führen könnte, dass der Versicherer den Vertrag zum Teil wegen der Nichtigkeit der Bedingung über die Höhe der Versicherungssumme anfechten könnte (in dem Fall, wenn der Preis von gleichartigen Waren bei anderen Marktteilnehmer niedriger wäre als der Versicherungswert gem. dem Versicherungsvertrag).